Frage: Darf man nur einen Mardschaʿ [in Bezug auf Rechtsurteile] befolgen?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Die Mardschaʿiyyah ist keine Voraussetzung für das Befolgen eines Gelehrten. Das Befolgen richtet sich nach jemandem, der fähig zum Idschtihād ist. Jeder, bei dem sich die Befähigung [zum Idschtihād] erwiesen hat, darf [in seinen Rechtsurteilen] befolgt werden – unabhängig davon, ob er als Mardschaʿ gilt oder nicht. In unserem Dīn gilt: Die Wahrheit erkennt man an ihrem Beweis, nicht an der Person, die sie äußert. Es kann sein, dass jemand offiziell als Mardschaʿ gilt, aber in Wirklichkeit kein Mudschtahid ist. Und es kann ebenso sein, dass jemand kein Mardschaʿ ist, aber dennoch ein Mudschtahid. Idschtihād ist eine Sache, Mardschaʿiyyah eine ganz andere.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā-Nr.: 220 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 07.09.2023
