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Frage: Wie lautet der Tafsīr der folgenden 'Āyah?

الحَيَاةُ الدُّنْيَا لَعِبٌ وَلَهْوٌ ۚ وَإِن تُؤْمِنُوا وَتَتَّقُوا يُؤْتِكُمْ أُجُورَكُمْ وَلَا يَسْأَلْكُمْ أَمْوَالَكُمْ

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
„Das weltliche Leben ist nur Spiel und Zeitvertreib. Wenn ihr jedoch glaubt und gottesfürchtig seid, wird Er euch euren Lohn geben und nicht euren Besitz von euch verlangen.“
(Quelle: Der edle Qur’ān, Sūrah Muḥammad [47], 'Āyah 36)

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Allāh (عز وجل) verdeutlicht uns in dieser edlen Āyah die wahre Natur des weltlichen Lebens, sowie das Ziel, das Er für den Menschen in ihr bestimmt hat. Die Dunyā ist von sehr kurzer Dauer. Allāh vergleicht sie mit der Zeit des Spiels und des Zeitvertreibs eines Kindes. Denn so wie das Kind nur einen geringen Teil seines Lebens mit Spiel verbringt, stellt auch die Dun’yā lediglich einen kurzen Abschnitt der Zeit dar. In diesem begrenzten Zeitraum hat Allāh dem Menschen die Pflicht auferlegt, Ihm zu dienen. Die Zeitspanne, in der der Mensch zur ʿIbādah verpflichtet ist, gleicht daher der kurzen Dauer des Spiels eines Kindes. Daraus folgt, dass es dem Menschen obliegt, diese begrenzte Zeit sinnvoll zu nutzen, um die ewige Glückseligkeit zu erlangen. Ein weiterer Aspekt ist, dass der Genuss des weltlichen Lebens begrenzt, gering und vergänglich ist. Wer sich an ihm erfreut und dafür den dauerhaften Genuss des Jenseits opfert, gleicht einem Menschen, der sich kurzzeitig mit Spiel und Zeitvertreib vergnügt und diesen rasch wieder verlässt. Die kurze Zeit des Genusses, für die der beständige jenseitige Lohn aufgegeben wird, ist letztlich nichtig. Ein solcher Mensch ist ein Verlierer und sollte von diesem Verhalten Abstand nehmen, durch das er sein jenseitiges Glück verspielt. Die Worte Allāhs (sinngemäß): „Wenn ihr glaubt und gottesfürchtig seid, wird Er euch euren Lohn geben“, verdeutlichen, dass die Nutzung des weltlichen Lebens im Glauben (Īmān) und in der Gottesfurcht (Taqwā) zum wahren Nutzen führt, dessen Ergebnis der bleibende Genuss im Jenseits ist.

Weiterhin hat Allāh (سبحانه وتعالى) dem Menschen im weltlichen Leben keine Formen der ʿIbādah auferlegt, die ihm unzumutbar wären – selbst nicht in Bezug auf das Wertvollste, was er nach seinem eigenen Leben besitzt. Allāh sagt:

وَالْمَالُ وَالْبَنُونَ زِينَةُ الْحَيَاةِ الدُّنْيَا

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
„Besitz und Kinder sind der Schmuck des weltlichen Lebens.“
(Quelle: Der edle Qurʾān, Sūrah al-Kahf [18], 'Āyah 46)

Hier wir der Besitz vor den Kindern genannt. Allāh hat dem Menschen den Besitz, den Er ihm gewährt hat, nicht entzogen, sondern ihn ihm belassen, obwohl Er darin ein bestimmtes Recht festgesetzt hat. Dieses Recht mindert das Vermögen nicht, sondern führt zu dessen Vermehrung, Läuterung und Reinigung. Zugleich hat Allāh den erlaubten Genuss des Besitzes innerhalb der von Ihm festgelegten rechtlichen Rahmenbedingungen erlaubt. Er hat dem Menschen nicht auferlegt, sein gesamtes Vermögen hinzugeben, sodass dies zu Geiz, Überforderung oder gar zu einer Rechtfertigung führen könnte, den Glauben aufzugeben. Vielmehr ist das Ausgeben teilweise verpflichtend und teilweise empfohlen. Allāh hat dies gesetzlich geregelt und dem Menschen in den empfohlenen Handlungen eine Wahlfreiheit gelassen. Was jedoch verpflichtend ist, muss vollständig entrichtet werden, da es sich um ein von Allāh festgelegtes Recht handelt, zu dessen Erfüllung der Mensch fähig ist. Dies beeinträchtigt nicht den rechtmäßigen Genuss dessen, was Allāh für ihn bestimmt hat.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Tafsīr Nr.: 28 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 14.07.2022