
Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Gnädigen
Der Unterschied zwischen dem Qur’ān und der Sunnah
Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne ʿAbd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.
Wie erklären wir nun, dass die Sunnah für 'Aḥkām (Rechtsurteile) in Bezug auf den Fiqh (Rechtswissenschaft) berücksichtigt wird? Wie wir wissen, ist al-Fiqh ein Teil unseres Dīn (Religion) und er bezieht sich auf Angelegenheiten der Taten und nicht auf Angelegenheiten der °Aqīdah. Während wir die 'Aḥkām (Urteile) bzw. die Wissensinhalte, die sich auf Fragen der °Aqīdah beziehen, also das, was sich in unserem Herzen befindet, was dort verankert ist, als Masāi'l al-°Aqīdah (Themen der Glaubensgrundlage) oder auch Īmāniyyāt (Glaubenslehre) bezeichnen, nennen wir jene, die sich mit Fragen der Taten, wie z.B. Anbetungsformen beschäftigen, Masā'il al-°Amaliyyah (Angelegenheiten der Taten) oder auch Fiqhiyyāt (Rechtslehre). Wenn nun in diesem Gegenstandsbereich ein Fehler oder Missverständnis passiert, so führt das nicht dazu, dass man damit den Islām verlässt und aus dem Dīn austritt, da es nicht mit der °Aqīdah in Verbindung steht und keinen Ḍarar (Schaden) für die °Aqīdah darstellt.
Für Fragen des Fiqh akzeptieren wir demnach die 'Aḥadīth, auch wenn diese ẓannī al-Thubūt (zweifelhaft in Bezug auf die Quelle) sind. Die meisten dieser 'Aḥadīth beziehen sich auf die °Ibādāt (Anbetungsformen) und erklären uns, wie man diese verrichtet. Beispielsweise ist uns im edlen Qur’ān das Gebet vorgeschrieben, aber dort finden wir nicht, wie das Gebet verrichtet werden soll und müssen hierzu die 'Aḥadīth heranziehen. Andernfalls würden wir den gesamten Dīn und die Praktiken zum Stillstand bringen, der Dīn würde nicht mehr gelebt werden und dieser Zustand darf nicht eintreten.
Viele 'Aḥadīth, die von Taten handeln, enthalten entweder 'Awāmir (Befehle), Ma°rūf (etwas Gutes) zu tun oder Taḥrīmāt (Verbote), Munkar (Schlechtes) zu begehen. Wir sollen die 'Aḥadīth, die uns al-Ma°rūf gebieten und al-Munkar (etwas Schlechtes) verbieten, akzeptieren – es schadet uns nicht und ist in jedem Fall zu unserem Vorteil. Wenn uns zwei 'Aḥkām (Urteile) vorliegen und eins davon von Ḥalāl (Erlaubtem) handelt und das andere von einem Farḍ (einer Verpflichtung), so entscheiden wir uns dafür, jenes zu berücksichtigen, dass uns den Farḍ (die Pflicht) nahelegt, da mit dem Farḍ (der Pflicht) auch die Belohnung von Allāh (تـعـالـى) einhergeht und der Bestrafung entgangen wird. Wenn sich in einem anderen Fall ein Ḥukm (Urteil) auf einen Ḥalāl (Erlaubtes) und das andere auf einen Ḥarām (ein Verbot) bezieht, so widmen wir uns dem, was zumindest ḥalāl (erlaubt) ist, während wir den Ḥarām (das Verbot) unterlassen. Es ist also nicht unbekannt, wie mit diesen 'Aḥadīth umzugehen ist. Vielmehr existieren Richtlinien für die Ummah (Nation) diesbezüglich. Die 'Aḥadīth erklären uns, wie wir die °Ibādāt (gottesdienstliche Handlungen) verrichten sollen und durch die 'Aḥadīth wird uns ermöglicht, gute, fromme Taten zu begehen und auf Fehler aufmerksam zu werden und diese zu meiden. Diese 'Aḥadīth stellen im Großen und Ganzen etwas Gutes für uns dar.
Klarerweise liegen auch in Fragen hinsichtlich der Taten, also bezüglich Masā'il al-°Amaliyyah (Angelegenheiten der Taten) 'Ikhtilāf (Dissens) vor. In diesem Zusammenhang wird in einem Ḥadīth (einer Überlieferung) dem Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وعلى آله وسلم) zugeschrieben, dass er gesagt haben soll, dass der 'Ikhtilāf (Dissens) in der Ummah eine Gnade sei.
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde überliefert, dass der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) sagte: „Der 'Ikhtilāf (Dissens) ist eine Raḥmah (Barmherzigkeit).“
(Quelle: Kaschf al-Khafā' wa Muzīl al-'Ilbās von 'Ismā°īl ibn Muḥammad al-°Adschlūnī al-Dscharrāḥī)
In Hinblick auf 'Ikhtilāf (Dissens) bezüglich Fragen des Fiqh (Rechtswissenschaft) und Masāi'l al-°Amaliyyah (Themen der Taten) kann dies allerdings nicht so verstanden werden, denn dieser 'Ikhtilāf (Dissens) in der Ummah ist vielmehr eine Strafe für uns. Dass sich heute unter uns kein Ma°ṣūm (Unfehlbarer) befindet, ist al-Imtiḥān (eine Prüfung) und al-Dschazā' (eine Strafe) für diese Ummah. Denn eigentlich müssten wir als eine Ummah auch nur eine °Aqīdah, nur einen Weg und eine Linie befolgen und sollten nicht in vielerlei Ausrichtungen und Manāhidsch gesplittet sein. Wir sind eine gestrafte Ummah und leben eine Strafe, die Allāh سبحانه و تعالى uns auferlegt hat, die sich darin zeigt, dass wir heute ein Chaos von Gruppierungen, Richtungen und Meinungsverschiedenheiten haben.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
