
Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Gnädigen
'Idschmāʿ(der Konsens) und Qiyās (Analogieschluss)
Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne ʿAbd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.
Wir wollen nun auch die Bedeutung der Begriffe 'Idschmā° al-Ṣaḥābah (Konsens der Gefährten) und Qiyās (Analogieschluss) in diesen Kontext setzen und halten zunächst wiederholt fest: In unserem Dīn gibt es nur zwei Rechtsquellen:
- An erster Stelle ist es der edle Qur’ān und
- An der zweiten Stelle die gereinigte Sunnah.
Jede weitere Quelle der Rechtsfindung, die diesen beiden Quellen hinzugefügt wird, ist in Wirklichkeit keine Rechtsquelle und dies gilt auch für die Begriffe 'Idschmā° al-Ṣaḥābah und Qiyās. Zum besseren Verständnis erläutern wir vereinfachend im Nachfolgenden die Wirkungsweise dieser beiden Begriffe.
'Idschmā° al-°Ulamā
Mit 'Idschmā° al-°Ulamā wird nicht die Situation beschrieben, wenn sich °Ulamā (Gelehrte) über die Eindeutigkeit von 'Āyāt im edlen Qur’ān zu einigen suchen. Heutzutage wird mit 'Idschmā° das Phänomen bezeichnet, demnach zunächst eine Fragestellung vorliegt, zu der keine Antwort im edlen Qur’ān gefunden bzw. erkannt werden kann. Sodann versuchen die °Ulamā auf diese Fragestellung eine gemeinsame Meinung zu bilden, die dann als Fatwah (Rechtsgutachten) auf Basis eben dieser Einigung der °Ulamā akzeptiert wird. Zudem kam es auch vor, dass solche Fatāwā (Rechtsgutachten) verabschiedet wurden, die bereits im edlen Qur’ān vorliegen. Wir sagen, dass dieser 'Idschmā° grundlegend falsch ist, da Allāh (سبحانه و تعالى) im edlen Qur’ān für jede Frage eine Antwort bestimmt hat.
Al-Qiyās
Mit al-Qiyās (dem Analogieschluss) verhält es sich ähnlich: Auch diesem Vorgehen liegt zunächst eine Fragestellung zugrunde und für diese existiert auch eine Antwort. Die adäquate Antwort für diese Fragestellung wird aber nicht erkannt, sondern so erschlossen, indem auf eine ähnliche Frage bezogen und in der Folge der Ḥukm (Urteil) aufgrund der Ähnlichkeit der Fragen abgeleitet wird. Wir sagen, dass es falsch ist, auf diese Weise zu verfahren und halten fest, dass es °Ulamā gibt, die den edlen Qur’ān falsch interpretieren bzw. interpretiert haben. Wir wissen, dass wir bis zum Jüngsten Tag für jede Frage eine Antwort im edlen Qur’ān finden und lehnen daher 'Idschmā° al-Ṣaḥābah und Qiyās ab und negieren ihre Legitimation. Wir wiederholen abschließend, dass für uns die einzigen akzeptablen Rechtsquellen der edle Qur’ān und die gereinigte Sunnah sind.
وَنَزَّلْنَا عَلَيْكَ الْكِتَابَ تِبْيَانًا لِّكُلِّ شَيْءٍ
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
[...] Und Wir haben das Buch auf dich hinabgesandt, tibyānan likulli schay'in (um alles deutlich zu machen) [...]
(Quelle: Der edle Qurʹān; Sūrah al-Naḥl [16], 'Āyah 89)
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
