
Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Gnädigen
Die Pflicht und die Weisheiten des Fastens im Monat Ramaḍān
Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne ʿAbd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.
يَـٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُواْ كُتِبَ عَلَيۡڪُمُ ٱلصِّيَامُ كَمَا كُتِبَ عَلَى ٱلَّذِينَ مِن قَبۡلِڪُمۡ لَعَلَّكُمۡ تَتَّقُونَ أَيَّامً۬ا مَّعۡدُودَٲتٍ۬ۚ فَمَن كَانَ مِنكُم مَّرِيضًا أَوۡ عَلَىٰ سَفَرٍ۬ فَعِدَّةٌ۬ مِّنۡ أَيَّامٍ أُخَرَۚ وَعَلَى ٱلَّذِينَ يُطِيقُونَهُ ۥ فِدۡيَةٌ۬ طَعَامُ مِسۡكِينٍ۬ۖ فَمَن تَطَوَّعَ خَيۡرً۬ا فَهُوَ خَيۡرٌ۬ لَّهُ ۥۚ وَأَن تَصُومُواْ خَيۡرٌ۬ لَّڪُمۡۖ إِن كُنتُمۡ تَعۡلَمُونَ شَہۡرُ رَمَضَانَ ٱلَّذِىٓ أُنزِلَ فِيهِ ٱلۡقُرۡءَانُ هُدً۬ى لِّلنَّاسِ وَبَيِّنَـٰتٍ۬ مِّنَ ٱلۡهُدَىٰ وَٱلۡفُرۡقَانِۚ فَمَن شَہِدَ مِنكُمُ ٱلشَّہۡرَ فَلۡيَصُمۡهُۖ وَمَن ڪَانَ مَرِيضًا أَوۡ عَلَىٰ سَفَرٍ۬ فَعِدَّةٌ۬ مِّنۡ أَيَّامٍ أُخَرَۗ يُرِيدُ ٱللَّهُ بِڪُمُ ٱلۡيُسۡرَ وَلَا يُرِيدُ بِڪُمُ ٱلۡعُسۡرَ وَلِتُڪۡمِلُواْ ٱلۡعِدَّةَ وَلِتُڪَبِّرُواْ ٱللَّهَ عَلَىٰ مَا هَدَٮٰكُمۡ وَلَعَلَّڪُمۡ تَشۡكُرُونَ
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
„O die ihr den Glauben (Īmān) verwirklicht, vorgeschrieben ist euch al-Ṣiyām (Fasten), so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget. (Vorgeschrieben ist es euch) an bestimmten Tagen. Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Wer aber freiwillig Gutes tut, für den ist es besser. Und dass ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wisst! Schahru Ramaḍan (Monat Ramaḍān) (ist es), in dem der Qur'ān als Rechtleitung für die Menschen herab gesandt worden ist und als klare Beweise der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, (der soll) eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Allāh will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis, – damit ihr die Anzahl vollendet und Allāh als den Größten preist, dafür, dass Er euch rechtgeleitet hat, auf dass ihr dankbar sein möget."
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Baqarah [2], 'Āyāt 183-185)
أَحْمَدُ بْنُ مُحَمَّدِ بْنِ خَالِدِ الْبَرْقِي فِي (الْمُحَاسِن) عَنْ أَبِي طَالِبٍ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ الصَّلْتِ، عَنْ حَمَّادِ بْنِ عِيسَى، عَنْ حَرِيزِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ، عَنْ زَرَارَةَ، عَنْ أَبِي عَبْدِ اللَّهِ (عليه السلام) قَالَ: بُنِيَ الإِسْلَامُ عَلَى خَمْسَةِ أَشْيَاءَ: عَلَى الصَّلَاةِ وَالزَّكَاةِ وَالْحَجِّ وَالصِّيَامِ وَالْوِلَايَةِ. قَالَ زَرَارَةُ: فَأَيُّهَا أَفْضَلُ؟ فَقَالَ: الْوِلَايَةُ أَفْضَلُهُنَّ، فَإِنَّهَا مِفْتَاحُهُنَّ وَالْوَالِي هُوَ الدَّلِيلُ عَلَيْهِنَّ. قُلْتُ: ثُمَّ مَا يَلِيهَا فِي الْفَضْلِ؟ فَقَالَ: الصَّلَاةُ، إِنَّ رَسُولَ اللَّهِ (صلى الله عليه وآله) قَالَ: الصَّلَاةُ عَمُودُ الدِّينِ. قُلْتُ: ثُمَّ مَا يَلِيهَا فِي الْفَضْلِ؟ فَقَالَ: الزَّكَاةُ، لِأَنَّهُ قَرَنَهَا بِهَا وَبَدَأَ بِالصَّلَاةِ قَبْلَهَا، وَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ (صلى الله عليه وآله): الزَّكَاةُ تَذْهَبُ بِالذُّنُوبِ. قُلْتُ: فَالَّذِي يَلِيهَا فِي الْفَضْلِ؟ فَقَالَ: الْحَجُّ، لِأَنَّ اللَّهَ قَالَ: «وَلِلَّهِ عَلَى النَّاسِ حِجُّ الْبَيْتِ مَنِ اسْتَطَاعَ إِلَيْهِ سَبِيلًا، وَمَنْ كَفَرَ فَإِنَّ اللَّهَ غَنِيٌّ عَنِ الْعَالَمِينَ»، وَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ (صلى الله عليه وآله): الحَجَّةُ الْمُتَقَبَّلَةُ خَيْرٌ مِنْ عِشْرِينَ صَلَاةً نَافِلَةً، وَمَنْ طَافَ بِهَذَا الْبَيْتِ طَوَافًا أَحْصَى فِيهِ أُسْبُوعَهُ وَأَحْسَنَ رَكْعَتَيْهِ غُفِرَ لَهُ، وَقَالَ يَوْمَ عَرَفَةَ وَيَوْمَ الْمَزْدَلِفَةِ مَا قَالَ. قُلْتُ: ثُمَّ مَاذَا يَتْبِعُهُ؟ فَقَالَ: الصِّيَامُ. قُلْتُ: وَمَا بِالصِّيَامِ صَارَ آخِرَ ذَلِكَ أَجْمَعُ؟ فَقَالَ: رَسُولُ اللَّهِ (صلى الله عليه وآله) قَالَ: الصِّيَامُ جُنَّةٌ مِنَ النَّارِ. ثُمَّ قَالَ: إِنَّ أَفْضَلَ الْأَشْيَاءِ مَا إِذَا أَفْتَاكَ لَمْ يَكُنْ مِنْهُ تَوْبَةٌ، دُونَ أَنْ تَرْجِعَ إِلَيْهِ فَتُؤَدِّيهِ بِعَيْنِهِ. فَالصَّلَاةُ وَالزَّكَاةُ وَالْحَجُّ وَالْوِلَايَةُ لَيْسَ شَيْءٌ يَقَعُ مَكَانَهَا دُونَ أَدَائِهَا، وَالصِّيَامُ إِذَا فَاتَكَ أَوْ قَصَّرْتَ أَوْ سَافَرْتَ فِيهِ أَدَّيْتَ مَكَانَهُ أَيَّامًا غَيْرَهَا وَجَبَرْتَ ذَلِكَ الذَّنْبَ بِصَدَقَةٍ أَوْ قَضَاءٍ عَلَيْكَ، وَلَيْسَ مِنْ تِلْكَ الْأَرْبَعَةِ شَيْءٌ يُجْزِيكَ مَكَانَهُ غَيْرُهُ. قَالَ: ثُمَّ قَالَ: ذُرْوَةُ الْأَمْرِ وَسَنَامُهُ وَمِفْتَاحُهُ وَبَابُ الْأَشْيَاءِ وَرِضَا الرَّحْمَنِ الطَّاعَةُ لِلإِمَامِ بَعْدَ مَعْرِفَتِهِ، إِنَّ اللَّهَ يَقُولُ: «مَنْ يُطِعِ الرَّسُولَ فَقَدْ أَطَاعَ اللَّهَ، وَمَنْ تَوَلَّى فَمَا أَرْسَلْنَاكَ عَلَيْهِمْ حَفِيظًا». أَمَّا لَوْ أَنَّ رَجُلًا قَامَ لَيْلَهُ وَصَامَ نَهَارَهُ وَتَصَدَّقَ بِجَمِيعِ مَالِهِ وَحَجَّ جَمِيعَ دَهْرِهِ وَلَمْ يَعْرِفْ وِلَايَةَ وَلِيِّ اللَّهِ فَيُوَالِيهِ وَتَكُونُ جَمِيعُ أَعْمَالِهِ بِدَلَالَتِهِ لَهُ عَلَيْهِ، مَا كَانَ لَهُ عَلَى اللَّهِ حَقٌّ فِي الثَّوَابِ وَلَا كَانَ مِنْ أَهْلِ الإِيمَانِ. ثُمَّ قَالَ: أُولَئِكَ الْمُحْسِنُ مِنْهُمْ يُدْخِلُهُ اللَّهُ الْجَنَّةَ بِفَضْلِ رَحْمَتِهِ
(المحاسن: 286 | 430 – حديث نبوي شيعي إسناده حسن)
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Aḥmad ibn Muḥammad ibn Khālid al-Barqī berichtete in al-Maḥāsin von 'Abī Ṭālib ʿAbd Allāh ibn al-Ṣalt, von Ḥammād ibn ʿĪsā, von Ḥarīz ibn ʿAbd Allāh, von Zurārah, von 'Abū ʿAbd Allāh (عليه السلام), der sagte: Der Islām wurde auf fünf Säulen gegründet: auf das Gebet, die Zakāh, die Pilgerfahrt, das Fasten und die Wilāyah. Zurārah fragte: Welche ist davon die beste? Er sagte: Die Wilāyah ist die beste, denn sie ist ihr Schlüssel, und der Walī ist ihr Beweis. Ich fragte: Was folgt darauf an Tugend? Er sagte: Das Gebet, denn der Gesandte Allāh’s (صلى الله عليه وآله) sagte: Das Gebet ist die Säule des Dīn. Ich fragte: Was folgt darauf an Tugend? Er sagte: Die Zakāh, denn sie ist damit verbunden und begann mit dem Gebet davor, und der Gesandte Allāh’s (صلى الله عليه وآله) sagte: Die Zakāh tilgt die Sünden. Ich fragte: Was folgt darauf an Tugend? Er sagte: Die Pilgerfahrt, denn Allāh sagte: ‚Und für Allāh ist die Pilgerfahrt zum Haus verpflichtend für die Menschen, die dazu die Mittel haben, und wer dem Kufr verfallen ist, so ist Allāh unabhängig von den Welten‘; und der Gesandte Allāh’s (صلى الله عليه وآله) sagte: Eine akzeptierte Pilgerfahrt ist besser als zwanzig freiwillige Gebete. Und wer diesen Haus umrundet, so dass er seine Woche vollständig zählt und seine zwei Gebetsreihen gut verrichtet, dem werden seine Sünden vergeben; und was er am Tag von ʿArafah und am Tag von al-Muzdalifah tut, sagte er nicht. Ich fragte: Was folgt darauf? Er sagte: Das Fasten. Ich fragte: Warum ist das Fasten zuletzt an Tugend? Er sagte: Der Gesandte Allāh’s (صلى الله عليه وآله) sagte: Das Fasten ist ein Schutz vor dem Feuer. Dann sagte er: Das beste von den Dingen ist, wenn du etwas versäumst, gibt es keine Wiedergutmachung außer der tatsächlichen Erfüllung. Das Gebet, die Zakāh, die Pilgerfahrt und die Wilāyah können nicht ersetzt werden, während das Fasten, wenn es versäumt wird oder du es nicht vollständig einhältst oder auf Reisen bist, durch andere Tage nachgeholt werden kann und die Sünde durch Almosen oder Nachholung ausgeglichen wird; und für die vier anderen gibt es keinen Ersatz. Dann sagte er: Die Spitze der Angelegenheit, ihr Gipfel, ihr Schlüssel, das Tor der Dinge und die Zufriedenheit des Allerbarmers ist der Gehorsam gegenüber dem 'Imām nach seiner Kenntnis. Allāh sagt: ‚Wer dem Gesandten gehorcht, hat Allāh gehorcht, und wer sich abwendet, wir haben dich nicht über sie als Wächter gesandt‘. Wenn jedoch ein Mann seine Nacht aufsteht, tagsüber fastet, sein gesamtes Vermögen spendet und sein ganzes Leben pilgert, und er erkennt nicht die Wilāyah des Walī Allāh, sodass er diesem folgt und alle seine Taten durch ihn vermittelt werden, hat er keinen Anspruch auf Lohn von Allāh und gehört nicht zu den Gläubigen. Dann sagte er: Diese, die Guten unter ihnen, wird Allāh aufgrund Seiner Gnade ins Paradies einführen.“.“
Quellenangabe: 1. al-Maḥāsin, Seite 286, Ḥadīth 430 von Aḥmad ibn Muḥammad ibn Khālid al-Barqī;
2. Wasāʾil al-Schīʿah ilā Taḥṣīl Masāʾil al-Scharīʿah, Ḥadīth 13511 von Muḥammad ibn al-Ḥasan al-Ḥurr al-ʿĀmilī al-Mashġarī.
Einstufung: Prophetischer Ḥadīth, überliefert von der Anhängerschaft der 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام): Die Überliefererkette ist ḥasan (gut).
Aufgrund dieser 'Āyāt und noch weiterer zahlreicher Aḥadīth (Überlieferungen) wissen wir, dass Allāh (سبحانه و تعالى) al-Ṣiyām (das Fasten) im Monat Ramaḍān zum Farḍ (Pflicht) machte. Das bedeutet, dass es für jeden Muslim, der mukallaf (bei Verstand, kein Kind und nicht geistesbehindert) und dazu in der Lage ist, sich nicht auf Reise befindet und nicht krank ist, wādschib (verpflichtend) ist, zu fasten. Al-Ṣiyām bedeutet, dass man vom Aufgang des richtigen Fadschr (Morgendämmerung) bis zum Einbruch der Nacht, der mit dem Untergang der Sonne beginnt, von gewissen Dingen Abstand hält, die das Fasten bāṭil (ungültig) machen, wie beispielsweise dem Essen, Trinken, Geschlechtsverkehr und jeglichen Sünden.
أُحِلَّ لَڪُمۡ لَيۡلَةَ ٱلصِّيَامِ ٱلرَّفَثُ إِلَىٰ نِسَآٮِٕكُمۡۚ هُنَّ لِبَاسٌ۬ لَّكُمۡ وَأَنتُمۡ لِبَاسٌ۬ لَّهُنَّۗ عَلِمَ ٱللَّهُ أَنَّڪُمۡ كُنتُمۡ تَخۡتَانُونَ أَنفُسَڪُمۡ فَتَابَ عَلَيۡكُمۡ وَعَفَا عَنكُمۡۖ فَٱلۡـَٔـٰنَ بَـٰشِرُوهُنَّ وَٱبۡتَغُواْ مَا ڪَتَبَ ٱللَّهُ لَكُمۡۚ وَكُلُواْ وَٱشۡرَبُواْ حَتَّىٰ يَتَبَيَّنَ لَكُمُ ٱلۡخَيۡطُ ٱلۡأَبۡيَضُ مِنَ ٱلۡخَيۡطِ ٱلۡأَسۡوَدِ مِنَ ٱلۡفَجۡرِۖ ثُمَّ أَتِمُّواْ ٱلصِّيَامَ إِلَى ٱلَّيۡلِۚ وَلَا تُبَـٰشِرُوهُنَّ وَأَنتُمۡ عَـٰكِفُونَ فِى ٱلۡمَسَـٰجِدِۗ تِلۡكَ حُدُودُ ٱللَّهِ فَلَا تَقۡرَبُوهَاۗ كَذَٲلِكَ يُبَيِّنُ ٱللَّهُ ءَايَـٰتِهِۦ لِلنَّاسِ لَعَلَّهُمۡ يَتَّقُونَ
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
„Erlaubt ist euch, in der Nacht des Ṣiyām (Fasten) mit euren Frauen Beischlaf auszuüben; sie sind euch ein Kleid, und ihr seid ihnen ein Kleid. Allāh weiß, dass ihr euch selbst (immer wieder) betrogt, und da hat Er eure Reue angenommen und euch verziehen. Von jetzt an verkehrt mit ihnen und trachtet nach dem, was Allāh für euch bestimmt hat, und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden des Fadschr (Morgendämmerung) klar unterscheidet! Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht! Und verkehrt nicht mit ihnen, während ihr euch (zur Andacht) in die Gebetsstätten zurückgezogen habt! Dies sind Allāhs Grenzen, so kommt ihnen nicht zu nahe! So macht Allāh den Menschen Seine Zeichen klar, auf dass sie gottesfürchtig werden mögen."
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Baqarah [2], 'Āyah 187)
Die Frage, die sich von selbst aufdrängt und jedem im Kopf schwebt, ist, warum Allāh (عَزَّ وَ جَلَّ) al-Ṣiyām im Monat Ramaḍān zum Farḍ (Pflicht) machte und welche Ḥikam (Weisheiten) dahinter stecken? Eine ganze Reihe von Aḥadīth (Überlieferungen) hat diese Frage beantwortet. Im Allgemeinen legen diese Aḥadīth dar, dass Allāh (جل جلاله) uns al-Ṣiyām im Monat Ramaḍān als eine Form der Tazkiyah (Reinigung) für den Körper auferlegte. Zu diesen Formen der Tazkiyah und Ḥikam, weswegen Allāh (تبارك وتعالى) al-Ṣiyām zum Farḍ (Pflicht) machte, gehört, dass der Körper gereinigt wird, der Reiche und Arme temporär auf dieselbe Stufe kommen und dass sich al-Ṣā'im (Fastende) vor dem Feuer schützt, in dem er von den Sünden fern bleibt.
Die erste Weisheit (Ḥikmah) des Fastens
Die erste Ḥikmah, die sich hinter dem Fasten verbirgt, ist die allgemeine Tazkiyah des Körpers in all ihren Bedeutungen. Al-Ṣiyām reinigt den Körper von jeglichem Schmutz, unabhängig davon, ob sich der Schmutz in Form einer Krankheit äußert, in einem Leiden und vor allem in dem, was die Sünden an Spuren im Herzen hinterlassen. Al-Ṣiyām reinigt den Körper und errettet ihn vor jeglichem mit den Sinnesorganen erfassbarem Übel und dem Übel im übertragenen Sinne. Aus diesem Grund wird in vielen Aḥadīth erwähnt, dass al-Ṣiyām eine Art Schild bzw. Schirm darstellt. Hiermit ist gemeint, dass al-Ṣiyām ein Schutz vor jeglicher von Allāh (سبحانه و تعالى) verbotenen Sache ist.
مُحَمَّدُ بْنُ عَلِيٍّ بْنِ الْحُسَيْنِ عَنْ أَبِيهِ عَنْ عَلِيٍّ بْنِ إِبْرَاهِيمَ بْنِ هَاشِمَ عَنْ أَبِيهِ عَنْ صَفْوَانَ بْنِ يَحْيَى، وَمُحَمَّدِ بْنِ أَبِي عُمَيْرٍ، عَنْ مُوسَى بْنِ بَكْرٍ، عَنْ زَرَارَةَ، عَنْ الصَّادِقِ جَعْفَرِ بْنِ مُحَمَّدٍ (عليهما السلام) قَالَ: «الصَّنِيعَةُ لَا تَكُونُ صَنِيعَةً إِلَّا عِنْدَ ذِي حِسْبٍ أَوْ دِينٍ، الصَّلَاةُ قُرْبَانُ كُلِّ تَقِيٍّ، الْحَجُّ جِهَادُ كُلِّ ضَعِيفٍ، لِكُلِّ شَيْءٍ زَكَاةٌ وَزَكَاةُ الْجَسَدِ الصِّيَامُ، جِهَادُ الْمَرْأَةِ حُسْنُ التَّبَعُّلِ، اسْتَنْزِلُوا الرِّزْقَ بِالصَّدَقَةِ، مَنْ أَيَقَنَ بِالْخَلَفِ جَادَ بِالْعَطِيَّةِ، إِنَّ اللَّهَ تَبَارَكَ وَتَعَالَى يُنَزِّلُ الْمَعُونَةَ عَلَى قَدْرِ الْمُؤَنَةِ، حَصِّنُوا أَمْوَالَكُم بِالزَّكَاةِ، التَّقْدِيرُ نِصْفُ الْعَيْشِ، مَا عَالَ امْرُؤٌ اقْتَصَدَ قِلَّةَ الْأَعْيَالِ أَحَدُ الْيُسَارِينَ، الدَّاعِي بِلَا عَمَلٍ كَالْرَّامِي بِلَا وَتَرٍ، التَّوَدُّدُ نِصْفُ الْعَقْلِ، الْهَمُّ نِصْفُ الْهَرَمِ، إِنَّ اللَّهَ تَبَارَكَ وَتَعَالَى يُنَزِّلُ الصَّبْرَ عَلَى قَدْرِ الْمُصِيبَةِ، مَنْ ضَرَبَ يَدَهُ عَلَى فَخِذِهِ عِنْدَ [ال] مُصِيبَةٍ حُبِطَ أَجْرُهُ، مَنْ أَحْزَنَ وَالِدَيْهِ فَقَدْ عَقَّهُمَا».
(الفقيه 4: 298 | 900؛ وسائل الشيعة: 12698 – حديث إمامي إسناده موثّق)
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von Muḥammad ibn ʿAlī ibn al-Ḥusayn überliefert, von seinem Vater, von ʿAlī ibn Ibrāhīm ibn Hāshim, von seinem Vater, von Ṣafwān ibn Yaḥyā und Muḥammad ibn Abī ʿUmayr, von Mūsā ibn Bakr, von Zurārah, dass der Imām aṣ-Ṣādiq Dschaʿfar ibn Muḥammad (عليهما السلام) sagte: „Eine Wohltat ist nur bei einem Menschen mit edler Abstammung oder Religion wirklich eine Wohltat. Das Gebet ist das Opfer (Nähemittel) jedes Gottesfürchtigen. Die Pilgerfahrt ist der Dschihād jedes Schwachen. Für alles gibt es eine Zakat, und die Zakat des Körpers ist das Fasten. Der Dschihād der Frau ist ihr gutes Verhalten gegenüber ihrem Ehemann. Sucht den Lebensunterhalt durch Almosen. Wer an die Entschädigung glaubt, gibt großzügig. Gewiss, Allah sendet Hilfe entsprechend der Belastung. Schützt eure Vermögen durch die Zakat. Maßhalten ist die Hälfte des Lebens. Wer maßvoll ist, verarmt nicht. Wenige Unterhaltslasten sind einer der beiden Wohlstände. Der Bittende ohne Handlung ist wie ein Schütze ohne Sehne. Freundlichkeit ist die Hälfte des Verstandes. Sorge ist die Hälfte des Alterns. Allah sendet Geduld entsprechend der Prüfung herab. Wer bei einer Prüfung auf seinen Oberschenkel schlägt, dessen Lohn wird zunichte. Wer seine Eltern betrübt, hat sie ungehorsam behandelt.“
Quellenangabe: al-Faqīh, Band 4, Seite 298 | 900, von Aḥmad ibn Muḥammad ibn Khālid al-Barqī;
Wasāʾil al-Schīʿah ilā Taḥṣīl Masāʾil al-Scharīʿah, Ḥadīth 12698, von Muḥammad ibn al-Ḥasan al-Ḥurr al-ʿĀmilī al-Mashġarī.
Einstufung: Imāmitischer Ḥadīth, überliefert von der Anhängerschaft der 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام); Die Überliefererkette ist muwaththaq (verlässlich).
عَبْدُ اللَّهِ بْنُ جَعْفَرٍ فِي (قُرْبِ الْإِسْنَادِ) عَنْ هَارُونَ بْنِ مُسْلِمٍ عَنْ مَسْعَدَةَ بْنِ صَدَقَةَ عَنْ جَعْفَرِ بْنِ مُحَمَّدٍ عَنْ أَبِيهِ أَنَّ النَّبِيَّ (صلى الله عليه وعلى آله وسلّم) قَالَ لِأَصْحَابِهِ يَوْمًا: «مَلْعُونٌ كُلُّ مَالٍ لَا يُزَكَّى، مَلْعُونٌ كُلُّ جَسَدٍ لَا يُزَكَّى وَلَوْ فِي كُلِّ أَرْبَعِينَ يَوْمًا مَرَّةً». فَقِيلَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، أَمَّا زَكَاةُ الْمَالِ فَقَدْ عَرَفْنَاهَا، فَمَا زَكَاةُ الْأَجْسَادِ؟ قَالَ: «أَنْ تُصَابَ بِآفَةٍ». قَالَ: فَتَغَيَّرَتْ وُجُوهُ الْقَوْمِ الَّذِينَ سَمِعُوا ذَلِكَ مِنْهُ، فَلَمَّا رَآهُمْ قَدْ تَغَيَّرَتْ أَلْوَانُهُمْ قَالَ لَهُمْ: «هَلْ تَدْرُونَ مَا عَنَيْتُ بِقَوْلِي؟» قَالُوا: لَا، يَا رَسُولَ اللَّهِ. قَالَ: «بَلَى، الرَّجُلُ يُخْدَشُ الْخَدْشَ، وَيَنْكُبُ النَّكْبَةَ، وَيَعْثُرُ الْعَثْرَةَ، وَيَمْرَضُ الْمَرْضَةَ، وَيُشَاكُ الشَّوْكَةَ، وَمَا أَشْبَهَ هَذَا» حَتَّى ذَكَرَ فِي آخِرِ حَدِيثِهِ: «اخْتِلَاجُ الْعَيْنِ».
(قرب الإسناد: 33 – وسائل الشيعة: 11442 – حديث نبوي شيعي إسناده موثق)
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
ʿAbdullāh ibn Dschaʿfar überlieferte in (Qurb al-Isnād) von Hārūn ibn Muslim, von Masʿadah ibn Ṣadaqah, von Dschaʿfar ibn Muḥammad, von seinem Vater, dass der Prophet (صلّى الله عليه وعلى آله وسلّم) eines Tages zu seinen Gefährten sagte: „Verflucht ist jedes Vermögen, das nicht gereinigt wird, verflucht ist jeder Körper, der nicht gereinigt wird, selbst wenn es nur einmal in vierzig Tagen geschieht.“ Da wurde gesagt: „O Gesandter Allāhs, die Reinigung des Vermögens kennen wir, doch was ist die Reinigung der Körper?“ Er sagte: „Dass er von einer Prüfung getroffen wird.“ Er sagte: Da veränderten sich die Gesichter der Leute, die dies von ihm hörten, und als er sah, dass sich ihre Farben verändert hatten, sagte er zu ihnen: „Wisst ihr, was ich mit meiner Aussage meinte?“ Sie sagten: „Nein, o Gesandter Allāhs.“ Er sagte: „Doch, dass ein Mensch sich einen Kratzer zuzieht, einen Stoß erleidet, stolpert, eine Krankheit erfährt, von einem Dorn gestochen wird und Ähnliches.“ Bis er am Ende seines Ḥadīths erwähnte: „das Zucken des Auges.““
Quellenangabe: 1. Qurb al-Isnād, Seite 33, von ʿAbdullāh ibn Dschaʿfar überliefert;
2. Wasāʾil asch-Schīʿah ilā Taḥṣīl Masāʾil asch-Scharīʿah, Ḥadīth 11442, von Muḥammad ibn al-Ḥasan al-Ḥurr al-ʿĀmilī al-Mashġarī.
Einstufung: Prophetischer Ḥadīth, überliefert von der Anhängerschaft der 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام); die Überliefererkette ist verlässlich (muwaththaq).
Diese Aḥadīth (Überlieferungen) legen uns dar, dass nicht nur das Geld durch al-Zakāh gereinigt wird, sondern auch der Körper, der mittels des Fastens einer Reinigung unterzogen wird. Und wenn man die Absicht hat, den eigenen Körper von jeglichem Schmutz, von Krankheiten und Sünden zu reinigen, dann soll man fasten, unabhängig davon, ob dies im Monat Ramaḍān oder zu einem anderen Zeitpunkt geschieht.
Die zweite Ḥikmah des Ṣiyām
Die zweite Ḥikmah ist, weswegen Allāh (عَزَّ وَ جَلَّ) uns al-Ṣiyām auferlegt hat, dass der arme und reiche Mensch auf eine Ebene kommen. Wie wir wissen, isst der Reiche nicht dasselbe, wie der Arme isst und dem Mittellosen steht nicht immer Essen zur Verfügung, wie es beim Reichen der Fall ist. Der Arme hungert und der Reiche nicht und so will Allāh (جل جلاله), dass die Reichen für einen gewisse Zeitraum auf die gleiche Stufe kommen, auf der sich die Armen befinden und dass sie erkennen, wie es sich anfühlt, arm zu sein. Damit wird bezweckt, dass der Reiche den Hunger verspürt, den die Armen tagtäglich ertragen müssen, auf dass er barmherzig zu ihnen ist, Mitgefühl zeigt, von seinem Vermögen spendet und freigiebiger wird. Und das Ziel des Mitgefühls, das sich bei den Reichen gegenüber den Armen bilden soll, ist wiederum, dass sich ihr Verhalten in ein Verantwortungsbewusstsein für ihre armen Mitmenschen wandelt. Es bringt dem Armen nichts, wenn die Wohlhabenden so hungern, wie er es tut und al-Ṣiyām nicht dazu führt, dass sie ihr Vermögen dafür einsetzen, seine Bedürfnisse zu decken. Vielmehr muss das innere Gefühl, dass bei den Reichen während al-Ṣiyām entsteht, in Taten und in einen neuen Geisteszustand verändert werden, sodass der Reiche dem Armen von seinem Vermögen spendet.
Allāh (تبارك وتعالى) hat uns al-Zakāh (Almosenabgabe), al-Ṣadaqah (Spende) und al-Khums (Fünftelabgabe) vorgeschrieben. Deswegen muss der Reiche die Gefühle, die er im Monat Ramaḍān für den Zustand der armen Menschen empfindet, dafür einsetzen, dass er ihnen ihre Ḥuqūq (Rechte) gibt, die Allāh (سبحانه و تعالى) sowieso festgeschrieben hat. Dieser Farḍ (Verpflichtung) beinhaltet, dass er den Khums spendet und von seinem Vermögen ausgibt, worin ihn Allāh (عَزَّ وَ جَلَّ) zum Stadthalter gemacht hat. Es geht also nicht nur darum, dass man während al-Ṣiyām ein inneres Gefühl empfindet, sondern vielmehr, dass dieses Gefühl rechtschaffende Taten zur Folge hat, sodass man jedem das Recht gibt, dass ihnen zusteht. Aus diesem Grund kann man beobachten, dass viele Menschen erst im Monat Ramaḍān von ihrem Vermögen spenden, weil sie in dieser Zeit an ihre Farā'iḍ (Pflichten) erinnert werden.
Die dritte Ḥikmah des Ṣiyām
Der dritte Grund, warum Allāh (جل جلاله) uns al-Ṣiyām im Monat Ramaḍān auferlegt hat, ist, dass man zumindest für einen Monat mit sich selbst ins Gericht fährt und zumindest tagsüber aufhört, Sünden zu begehen, mit denen man vorher vielleicht verbunden war. Man ist bestrebt, keine Tat zu verwirklichen, die das Fasten bāṭil (ungültig) macht und strebt danach, keinerlei Sünden zu begehen. Der Monat Ramadān stellt eine Art Sprungbrett dar, auf dass man diese Sünden auch für den Rest des Jahres - wenn Allāh es will (in schā’ Allāh) - unterlässt. Weil al-Ṣiyām einen von den Sünden abhält, ist es ein Schutz und ein Schirm vor dem Feuer. Durch al-Ṣiyām wird erreicht, dass der Īmān (Glaube) des Mu'min (Gläubigen) bekräftigt wird und dieser erstarkte Īmān ihm hilft, in seinem ganzen Leben und Dasein ein aufrichtiger Diener Allāhs zu sein.
مُحَمَّدُ بْنُ عَلِيٍّ بْنِ الْحُسَيْنِ عَنْ أَبِيهِ وَمُحَمَّدِ بْنِ الْحَسَنِ عَنْ سَعْدِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ وَالْحُمَيْرِيِّ جَمِيعًا عَنْ أَحْمَدَ بْنِ مُحَمَّدِ بْنِ عِيسَى عَنْ عَلِيٍّ بْنِ الْحُكْمِ وَمُحَمَّدِ بْنِ أَبِي عُمَيْرٍ جَمِيعًا عَنْ هِشَامِ بْنِ الْحُكْمِ، وَكُنْيَتُهُ أَبُو مُحَمَّدٍ مَوْلَى بَنِي شِيبَانَ بِيَاعِ الْكَرَابِيسِ تَحَوَّلَ مِنْ بَغْدَادَ إِلَى الْكُوفَةِ. سَأَلَ أَبَا عَبْدِ اللَّهِ (عليه السلام) عَنْ عِلَّةِ الصِّيَامِ فَقَالَ: «إِنَّمَا فَرَضَ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ الصِّيَامَ لِيَسْتَوِيَ بِهِ الْغَنِيُّ وَالْفَقِيرُ، وَذَلِكَ أَنَّ الْغَنِيَّ لَمْ يَكُنْ لِيَجِدَ مَسَّ الْجُوعِ فَيَرْحَمَ الْفَقِيرَ، لِأَنَّ الْغَنِيَّ كُلَّمَا أَرَادَ شَيْئًا قَدَرَ عَلَيْهِ، فَأَرَادَ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ أَنْ يُسَوِّيَ بَيْنَ خَلْقِهِ وَأَنْ يُذِيقَ الْغَنِيَّ مَسَّ الْجُوعِ وَالأَلَمِ لِيَرْقَ عَلَى الضَّعِيفِ فَيَرْحَمَ الْجَائِعَ».
(الفقيه 2: 43 | 192 – وسائل الشيعة: 12697 – حديث إمامي إسناده صحيح)
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von Muḥammad ibn ʿAlī ibn al-Ḥusayn überliefert, der von seinem Vater und von Muḥammad ibn al-Ḥasan überliefert, der von Saʿd ibn ʿAbd Allāh und al-Ḥimyarī überliefert, die von Aḥmad ibn Muḥammad ibn ʿĪsā überliefern, der von ʿAlī ibn al-Ḥakam und Muḥammad ibn Abī ʿUmayr überliefert, die von Hischām ibn al-Ḥakam überliefern. Seine Kunya ist 'Abū Muḥammad, ein Mawlā der Banū Schaybān, ein Verkäufer von grobem Stoff (Karābīs). Er zog von Bagdad nach al-Kūfah. Er fragte 'Abū ʿAbd Allāh (عليه السلام) über den Grund des Fastens, und er sagte: „Wahrlich, Allāh (عَزَّ وَجَلَّ) hat das Fasten nur deshalb vorgeschrieben, damit dadurch der Reiche und der Arme gleichgestellt werden. Denn der Reiche würde den Schmerz des Hungers nicht erfahren und daher kein Mitgefühl mit dem Armen haben, da der Reiche, wann immer er etwas begehrt, die Möglichkeit hat, es zu erlangen. So wollte Allāh(عَزَّ وَجَلَّ) Gleichheit unter Seiner Schöpfung herstellen und den Reichen den Schmerz von Hunger und Leid kosten lassen, damit er dem Schwachen gegenüber weichherzig wird und Mitleid mit dem Hungrigen zeigt.“
Quellenangabe: 1. al-Faqīh, Band 2, Seite 43 | 192, von Muḥammad ibn ʿAlī ibn al-Ḥusayn und Muḥammad ibn al-Ḥasan;
2. Wasāʾil al-Schīʿah ilā Taḥṣīl Masāʾil al-Scharīʿah, Ḥadīth 12697, von Muḥammad ibn al-Ḥasan al-Ḥurr al-ʿĀmilī al-Mashġarī.
Einstufung: Imāmītischer Ḥadīth, überliefert von der Anhängerschaft der 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام): Die Überliefererkette ist ṣaḥīḥ (authentisch).
Wir sehen also, dass Allāh (تبارك وتعالى) mittels al-Ṣiyām das Gefälle zwischen Seinen Geschöpfen ebnen will, indem die Reichen das Hungergefühl und den daraus resultierenden Schmerz spüren und ihre Herzen sich gegenüber den Mittellosen und Schwachen erbarmen.
مُحَمَّدُ بْنُ الْحَسَنِ أَخْبَرَنِي الشَّيْخُ أَبُو عَبْدِ اللَّهِ عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ عَلِيٍّ بْنِ الْحُسَيْنِ، عَنْ أَبِيهِ عَنْ سَعْدِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ وَالْحُمَيْرِيِّ عَنْ أَحْمَدَ بْنِ مُحَمَّدٍ عَنْ الْعَبَّاسِ بْنِ مَعْرُوفٍ عَنْ عَلِيٍّ بْنِ مَهْزِيَارٍ، عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ أَبِي عُمَيْرٍ عَنْ حَمَّادِ بْنِ عُثْمَانَ عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ مُسْلِمٍ قَالَ: قَالَ أَبُو عَبْدِ اللَّهِ (عليه السلام): «إِذَا صُمْتَ فَلْيَصُمْ سَمْعُكَ وَبَصَرُكَ وَشَعْرُكَ وَجِلْدُكَ وَعَدَدُ أَشْيَاءٍ غَيْرِ هَذَا، وَلَا يَكُونُ يَوْمُ صَوْمِكَ كَيَوْمِ فِطْرِكَ».
(التهذيب 4: 194 | 554 – وسائل الشيعة: 13120 – حديث إمامي إسناده صحيح)
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von Muḥammad ibn al-Ḥasan überliefert, dass ihm Schaykh 'Abū ʿAbd Allāh berichtete, dass Muḥammad ibn ʿAlī ibn al-Ḥusayn überlieferte, der von seinem Vater überlieferte, der von Saʿd ibn ʿAbd Allāh und al-Ḥimyarī überlieferte, die von Aḥmad ibn Muḥammad überlieferten, der von al-ʿAbbās ibn Maʿrūf überlieferte, der von ʿAlī ibn Muhziyār überlieferte, der von Muḥammad ibn Abī ʿUmayr überlieferte, der von Ḥammād ibn ʿUthmān überlieferte, der von Muḥammad ibn Muslim überlieferte, dass 'Abū ʿAbd Allāh (عليه السلام) sagte: „[…] Wenn du fastest, dann sollen dein Gehör, dein Sehvermögen, dein Haar und deine Haut sowie viele andere Dinge mitfasten. Dein Fastentag soll nicht wie dein Festtag sein.“
Quellenangabe: 1. al-Tahdhīb, Band 4, Seite 194 | 554, von Muḥammad ibn al-Ḥasan überliefert von Abū ʿAbd Allāh;
2. Wasāʾil al-Schīʿah ilā Taḥṣīl Masāʾil al-Scharīʿah, Ḥadīth 13120, von Muḥammad ibn al-Ḥasan al-Ḥurr al-ʿĀmilī al-Mashġarī.
Einstufung: Imāmītischer Ḥadīth, überliefert von der Anhängerschaft der 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام): Die Überliefererkette ist ṣaḥīḥ (authentisch).
Dies bedeutet, dass man es nicht wagen soll, während al-Ṣiyām, Sünden zu begehen, so wie man es vielleicht ansonsten tut. Vielmehr soll man darauf bedacht sein, keine Sünde zu begehen und sich vom Ungehorsam gegenüber Allāh (عَزَّ وَ جَلَّ) fern zu halten.
مُحَمَّدُ بْنُ الْحَسَنِ أَخْبَرَنِي الشَّيْخُ أَبُو عَبْدِ اللَّهِ عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ عَلِيٍّ بْنِ الْحُسَيْنِ، عَنْ أَبِيهِ عَنْ سَعْدِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ وَالْحُمَيْرِيِّ عَنْ أَحْمَدَ بْنِ مُحَمَّدٍ عَنْ الْعَبَّاسِ بْنِ مَعْرُوفٍ عَنْ عَلِيٍّ بْنِ مَهْزِيَارٍ، عَنْ الْحَسَنِ بْنِ مَحْبُوبٍ عَنْ أَبِي أَيُّوبَ عَنْ الْفُضَيْلِ بْنِ يُسَارٍ قَالَ: قَالَ أَبُو عَبْدِ اللَّهِ (عليه السلام): «إِذَا صَامَ أَحَدُكُمُ الثَّلَاثَةَ الأَيَّامِ فِي الشَّهْرِ فَلَا يُجَادِلَنَّ أَحَدًا وَلَا يَجْهَلْ وَلَا يُسْرِعُ إِلَى الْإِيمَانِ وَالْحَلْفِ بِاللَّهِ، وَإِنْ جَهِلَ عَلَيْهِ أَحَدٌ فَلْيَتَحَمَّلْ».
(التهذيب 4: 195 | 557 – وسائل الشيعة: 13134 – حديث إمامي إسناده صحيح)
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von Muḥammad ibn al-Ḥasan überliefert, dass ihm aš-Šaykh Abū ʿAbd Allāh berichtete, dass Muḥammad ibn ʿAlī ibn al-Ḥusayn überlieferte, der von seinem Vater überlieferte, der von Saʿd ibn ʿAbd Allāh und al-Ḥimyarī überlieferte, die von Aḥmad ibn Muḥammad überlieferten, der von al-ʿAbbās ibn Maʿrūf überlieferte, der von ʿAlī ibn Muhziyār überlieferte, der von al-Ḥasan ibn Maḥbūb überlieferte, der von 'Abū Ayyūb überlieferte, der von al-Fuḍayl ibn Yasār überlieferte, dass Abū ʿAbd Allāh (عليه السلام) sagte: „[…] Wenn einer von euch die drei Tage im Monat fastet, soll er mit niemandem streiten, sich nicht unwissend verhalten und nicht schnell zu Eiden und zum Schwören bei Allāh greifen. Wenn jemand sich ihm gegenüber unwissend verhält, so soll er Nachsicht üben.“
Quellenangabe: 1. al-Tahdhīb, Band 4, Seite 195 | 557, von Muḥammad ibn al-Ḥasan überliefert von Abū ʿAbd Allāh;
2. Wasāʾil al-Schīʿah ilā Taḥṣīl Masāʾil al-Scharīʿah, Ḥadīth 13134, von Muḥammad ibn al-Ḥasan al-Ḥurr al-ʿĀmilī al-Mashġarī.
Einstufung: Imāmītischer Ḥadīth, überliefert von der Anhängerschaft der 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام): Die Überliefererkette ist ṣaḥīḥ (authentisch).
مُحَمَّدُ بْنُ يَعْقُوبَ عَنْ عَلِيِّ بْنِ إِبْرَاهِيمَ عَنْ هَارُونَ بْنِ مُسْلِمٍ عَنْ مَسْعَدَةَ بْنِ صَدَقَةَ عَنْ أَبِي عَبْدِ اللَّهِ عَنْ آبَائِهِمْ (عليهم السلام) قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ (صلى الله عليه وآله): «مَا مِنْ عَبْدٍ صَالِحٍ يُشْتَمُ فَيَقُولُ إِنِّي صَائِمٌ سَلَامٌ عَلَيْكَ لَا أَشْتِمُكَ كَمَا شَتَمْتَنِي إِلَّا قَالَ الرَّبُّ تَبَارَكَ وَتَعَالَى: اسْتَجَارَ عَبْدِي بِالصَّوْمِ مِنْ شَرِّ عَبْدِي فَقَدْ أَجَرْتُهُ مِنَ النَّارِ».
(الكافي 4: 88 | 5 – وسائل الشيعة: 13135 – حديث شيعي نبوي إسناده موثق)
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von Muḥammad ibn Yaʿqūb überliefert, der von ʿAlī ibn Ibrāhīm überlieferte, der von Hārūn ibn Muslim überlieferte, der von Masʿadah ibn Ṣadaqah überlieferte, der von 'Abū ʿAbd Allāh überlieferte, der von seinen Vätern (عليهم السلام) überlieferte, dass der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله) sagte: „[…] Es gibt keinen rechtschaffenen Diener, der beschimpft wird und dann sagt: ‚Ich faste. Friede sei mit dir. Ich beschimpfe dich nicht, so wie du mich beschimpft hast‘, ohne dass der Herr – gepriesen und erhaben ist Er – sagt: ‚Mein Diener hat durch das Fasten Zuflucht vor dem Übel Meines Dieners gesucht, so habe Ich ihm Zuflucht gewährt und ihn vor dem Feuer geschützt.‘“
Quellenangabe: 1. al-Kāfī, Band 4, Seite 88 | 5, von Muḥammad ibn Yaʿqūb überliefert;
2. Wasāʾil al-Schīʿah ilā Taḥṣīl Masāʾil al-Scharīʿah, Ḥadīth 13135, von Muḥammad ibn al-Ḥasan al-Ḥurr al-ʿĀmilī al-Mashġarī.
Einstufung: Imāmitischer Ḥadīth, überliefert von der Anhängerschaft der 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام): Die Überliefererkette ist muwaththaq (verlässlich).
All dies sind Ḥikam (Weisheiten), weswegen Allāh (سبحانه و تعالى) uns al-Ṣiyām zum Farḍ (Pflicht) gemacht hat. Es ist wādschib (verpflichtend) zu fasten, damit wir den Gehorsam gegenüber Allāh (جل جلاله) erfüllen und diese Ḥikam während al-Ṣiyām verwirklichen, auf dass wir im Dies- und im Jenseits erfolgreich sind. Dies ist eine Angelegenheit, auf die wir stets bedacht sein müssen und erstreben sollten. Wir müssen den Armen unter unseren Verwandten und auch allen anderen Menschen ihr Ḥaqq (Recht) geben und darauf bedacht sein, die Sünden zu unterlassen, alle schlechten Dinge zu meiden und jegliche Form von Ungehorsam gegenüber Allāh (تبارك وتعالى) zu beenden, auf dass wir uns selbst reinigen und unseren Schöpfer in einem Zustand treffen, in dem Er zufrieden mit uns ist.
Die Mustaḥabbāt (empfohlenen Dinge)
Die islāmische Scharī°ah (Gesetzgebung) hat sich nicht nur mit dem Farḍ (Verpflichtung) des Ṣiyām in diesem gesegneten Monat begnügt, sondern einem auch die Taten nahegebracht, mit denen man die höchsten Stufen des Īmān erreichen kann, wenn man diese Mustaḥabbāt (empfohlenen Dinge) voller Tatendrang verrichtet. Einige dieser Taten sind nachts aufzustehen, Adhkār (Worte der Andacht) zu sprechen; den edlen Qur'ān zu rezitieren und zu erlernen, über ihn nachzudenken und ihm gemäß zu handeln. Man sollte für Allāh (سبحانه و تعالى) die muslimischen Geschwister und seine Verwandten besuchen, die Menschen zum Essen einladen bzw. den Menschen Essen austeilen, großzügig zu den Nahestehenden sein und noch mehr Ṣadaqāt (Spenden) an die Leute des Vorzuges und den Verwandten verteilen.
إِنَّآ أَنزَلْنَـٰهُ فِى لَيْلَةٍ مُّبَـٰرَكَةٍۚ إِنَّا كُنَّا مُنذِرِينَ
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
„Wir haben es wahrlich in einer Laylatin mubārakah (gesegneten Nacht) herabgesandt. Wir haben ja (die Menschen) immer wieder gewarnt."
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Dukhān [44], 'Āyah 3)
إِنَّآ أَنزَلْنَـٰهُ فِى لَيْلَةِ ٱلْقَدْرِ
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
„Wir haben ihn ja in der Laylati al-Qadr (Nacht der Bestimmung) hinab gesandt."
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Qadr [97], 'Āyah 1)
Und in einer der gesegneten Nächte des Monat Ramaḍān hat Allāh (عز وجل) den edlen Qur'ān herab gesandt. Diese Nacht des Monats Ramaḍān ist besser als tausend Monate, daher ist es besonders mustaḥabb (empfohlen), in dieser Nacht sich den °Ibādāt (gottesdienstliche Handlungen) verstärkt hinzugeben.
Möge jeder Monat Ramaḍān für uns ein gesegneter Monat sein und möge uns Allāh (جل جلاله) mit Seiner Obhut und Unterstützung erfreuen, auf dass Er uns zu jenem rechtleitet, was für uns im Dies- und im Jenseits segenreich ist. Möge Er uns stets in seinem gesegneten Monat Ramaḍān Kraft schenken, uns von diesen zusammengefassten Worten erleuchten und uns zu jenen gehören lassen, die mit aller Energie nach Allāhs Befehlen handeln und sogar noch mehr auf dem Weg des Khayr (Segenreichen) und Ṣalāh (Rechtschaffenheit) tun. Möge Allāh (تبارك وتعالى) geben, dass Er uns als Ṣāliḥūn (Rechtschaffende) annimmt und Er diesen Monat für uns stets zu einen Monat der Gnade, der Hilfe, des Stolzes und der Kraft macht. Uns genügt Allāh und er ist ein herrlicher Wakīl (Beschützer).
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
