Frage: Ist es erlaubt, eine Ehe in einem „islāmischen Land" zu schließen, ohne sie zusätzlich in einem nicht-muslimischen Land wie Deutschland amtlich registrieren zu lassen? Ist eine solche Dokumentation dort verpflichtend?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Die Dokumentation der Ehe ist ein organisatorischer, weltlicher Vorgang, der von Staaten verlangt wird, um Rechte zu sichern und Abstammung zu schützen. Sie ist aber keine Bedingung für die Gültigkeit der Ehe an sich, sondern dient der rechtlichen Absicherung. Wenn es jedoch notwendig wird, die Ehe zu dokumentieren – etwa um die Rechte der Ehefrau, der Kinder oder die Abstammung zu bewahren, oder um rechtlichen Problemen vorzubeugen –, dann darf eine solche Registrierung aus Gründen der Notwendigkeit (Ḍarūrah) vorgenommen werden.
Grundsätzlich ist jedoch die nach islamischem Recht gültig geschlossene Ehe – wie sie in „muslimischen Ländern" praktiziert wird – ausreichend und korrekt. Nur wenn eine rechtliche Notwendigkeit besteht, etwa im Falle von Scheidung, Sorgerecht oder Erbrecht, kann die Dokumentation in nicht-muslimischen Ländern wichtig sein.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 241 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 24.08.2023
