Frage: Ist eine Scheidung gültig, wenn der Mann in einem Zustand starken Zorns die Scheidung ausspricht?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Zorn hat verschiedene Stufen. Ein gewöhnlicher Zorn, bei dem der Mann noch versteht, was er sagt, verhindert die Gültigkeit der Scheidung nicht [unter der Voraussetzung, dass er zwei Zeugen über die Scheidung in Kenntnis setzt]. Die meisten Scheidungen geschehen in einem Moment des Zorns, und dennoch sind sie gültig, wenn der Mann bei klarem Bewusstsein war.
Wenn jedoch der Zorn so stark ist, dass der Mann völlig die Kontrolle verliert, nicht mehr weiß, was er sagt, und keinen Überblick über seine Worte und Handlungen hat, dann fällt die Verpflichtung in diesem Zustand weg, und die Scheidung ist nicht wirksam [selbst wenn zwei Zeugen in jenem Moment anwesend sind]. Denn in diesem Fall ist er einem Wahnsinnigen gleichzustellen. [Wenn er jedoch nachträglich Zeugen über die Scheidung informiert, dann ist die Scheidung wiederum gültig.]
Die Leute des Wissens sagen in diesem Zusammenhang:
„Der Zorn, der als Entschuldigung gilt, ist jener, der den Verstand und den Willen des Menschen völlig verschließt, sodass er Worte ohne Bewusstsein oder Verständnis ausspricht.“
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 270 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 15.06.2023
