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Frage: Ist ehelicher Verkehr während der ʿIddah eines widerruflichen  Ṭalāq erlaubt, und was geschieht mit der ʿIddah, wenn dadurch eine Schwangerschaft eintritt?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Grundsätzlich beträgt die ʿIddah der widerruflich Geschiedenen drei Menstruationszyklen. Es ist dem Ehemann erlaubt, in dieser Zeit mit seiner Frau den ehelichen Verkehr zu haben, denn ihr Verbleib im Haus dient der Möglichkeit der Rückkehr. Wenn der Mann jedoch beabsichtigt, die Scheidung bis zum Ende der ʿIddah fortzuführen, ist es besser, auf den ehelichen Verkehr zu verzichten, damit keine Schwangerschaft eintritt und sich dadurch das Urteil der ʿIddah ändert. Denn die ʿIddah einer Schwangeren endet mit der Geburt und nicht mit der Menstruation.

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass eine Frau schwanger wird und zu Beginn dennoch eine Menstruation eintritt, doch diese Menstruation beendet die ʿIddah nicht. Wenn also der Verkehr vor der dritten Menstruation stattfindet und eine Schwangerschaft entsteht, dann wechselt die ʿIddah zur ʿIddah der Schwangeren und endet mit der Geburt. Wenn die Frau in dieser Zeit Angst vor einer Schwangerschaft hat, hat sie das Recht, den ehelichen Verkehr zu verweigern – insbesondere wenn das Ziel ist, die Scheidung bis zum Ende der ʿIddah aufrechtzuerhalten. Denn der Zweck der ʿIddah ist die Klärung der Schwangerschaft (Istibrāʾ ar-Raḥim). Wenn etwas geschieht, das Zweifel daran entstehen lässt, muss der Verkehr unterlassen werden.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 372 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 19.05.2022