
Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Gnädigen
Muḥkamāt (eindeutige 'Āyāt) und Mutaschābihāt (mehrdeutige 'Āyāt)
Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne ʿAbd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.
Wie festgestellt, ist der Qur’ān qaṭ°ī al-Thubūt, wobei die 'Āyāt zum Teil 'Adillah qaṭ°īyyah (eindeutige Beweise) und zum Teil 'Adillah ẓannīyyah (mehrdeutige Beweise) sind. Hierbei stellt al-Ẓannīyyah (die Mehrdeutigkeit) das Gegenteil von al-Qaṭ°īyyah (der Eindeutigkeit) dar. Während „qaṭ°ī" diesbezogen eindeutig bzw. klar bedeutet, ist hier mit „ẓannī" mehrdeutig gemeint.
Sofern es sich um einen Ḥukm (Urteil) bezüglich der °Aqīdah handelt, so müssen dies beiden Kriterien genügen und somit qaṭ°ī al-Thubūt und qaṭ°ī al-Dalālah sein. Es muss also einerseits bekannt und klar sein, woher der Dalīl (Beweis) stammt und andererseits muss die Bedeutung eindeutig sein und darf keine weiteren bzw. mehrere Deutungen zulassen.
Die islāmischen 'Adillah (Beweise) leiten sich aus zwei Quellen ab:
- Dem edlen Qur’ān
- Der gereinigten Sunnah
Wir wissen also und haben keinerlei Zweifel, dass der Qur’ān qaṭ°ī al-Thubūt (absolut konkret, eindeutig und stichhaltig in Bezug auf die Quelle) ist; da wir wissen, woher er stammt und wer ihn bewahrt.
Was die 'Adillah (Beweise) aus dem Qur’ān betrifft, so teilen sich die 'Āyāt in solche die qaṭ°ī (eindeutig, klar) und solche die ẓannī (mehrdeutig, unklar) sind. Die 'Aḥkām (Urteile) im edlen Qur’ān, die als qaṭ°ī (eindeutig, klar) angesehen werden, können in eine Stufenordnung hinsichtlich ihrer Qaṭ°īyyah (Eindeutigkeit) gebracht werden. Denn, welche 'Āyāt qaṭ°ī (eindeutig, klar) und welche ẓannī (mehrdeutig, unklar) sind, wurde uns nicht vorgeschrieben und auch ist kein Ma°ṣūm (Unfehlbarer) unter uns, der uns die 'Āyāt danach bestimmen würde, welche derer qaṭ°ī (eindeutig, klar) und welche ẓannī (mehrdeutig, unklar) sind. Demnach ist die Bestimmung einer 'Āyah, ob sie nun qaṭ°ī (eindeutig, klar) oder ẓannī (mehrdeutig, unklar) ist eine Angelegenheit des Idschtihād eines °Ālim (Gelehrten).
Die Entscheidung, eine 'Āyah als qaṭ°ī (eindeutig, klar) einzustufen, wirft die Frage auf, ob die 'Āyah diese Eindeutigkeitsstufe aufweist, so dass man sie als Teil der °Aqīdah betrachten kann und darf und stellt wiederum einen Gegenstand des Idschtihād dar. Wie entscheidet man, ob eine 'Āyah diese Stufe der Qaṭ°īyyah (Eindeutigkeit) aufweist, so dass die °Aqīdah auf dieser 'Āyah basieren darf? An dieser Stelle kommt der Begriff des Ittifāq (Konsens) zum Tragen. Damit ist gemeint, dass die islāmische Ummah (Nation) diese 'Āyah seit jeher als qaṭ°ī (eindeutig, klar) betrachtet und jeder, der sie liest, sie nur auf eine einzige Weise versteht, sie keine weiteren Interpretationen zulässt und sich niemand gegen diese Bedeutung äußert bzw. ihr eine andere, als diese eine Bedeutung zuspricht. So kann diese 'Āyah als qaṭ°ī (eindeutig, klar) auf der höchsten Stufe bezeichnet werden und ist damit so qaṭ°ī (eindeutig, klar), dass die °Aqīdah auf sie bezogen werden und Teil der °Aqīdah sein kann und darf. Das ist Muttafaq °alā qaṭ°ī (Konsens bezüglich der Eindeutigkeit), was bedeutet, dass in Bezug auf die Bedeutung kein Einspruch erhoben oder nicht behauptet wurde, dass diese 'Āyah anders verstanden werden könnte.
Wenn es nun eine 'Āyah gibt, die als qaṭ°ī (eindeutig, klar) eingestuft wird, aber diesbezüglich zwei unterschiedliche Auslegungen vorliegen, wobei einer zufolge die Stufe der Qaṭ°īyyah (Eindeutigkeit) so festgelegt wurde, dass diese 'Āyah als Grundlage für die °Aqīdah berücksichtigt werden kann und die andere diese Einstufung ablehnt und eine andere Meinung vertritt, so stellt dieser Fall einen Konflikt dar, der zum Takfīr (Exkommunikation bzw. das Ausschließen eines Muslims aus dem Islām) führen kann. Wie kommt dieser Takfīr zustande? Jene Partei, die diese 'Āyah als so qaṭ°ī (eindeutig, klar) erachtet, dass sie als Teil der °Aqīdah betrachtet wird, bezeichnet jemanden, der dieser 'Āyah zuwider handelt als einen Kāfir (Nichtmuslim). Die andere Partei, die zwar diese 'Āyah ebenfalls als qaṭ°ī (eindeutig, klar) einstuft, aber nicht auf der Stufe, so dass sie als Teil der °Aqīdah berücksichtigt würde, beurteilt eine Tat, die sich dieser 'Āyah gegenüber widersprüchlich verhält, nicht als Kufr (Unglauben). So sind für manche °Ulamā (Gelehrten) bestimmte 'Āyāt nicht derart qaṭ°ī (eindeutig, klar), dass sie als Teil der °Aqīdah gesehen werden und deswegen erachten sie diesen Takfīr als Ẓulm (Unrecht) und als bāṭil (ungültig). Die °Aqīdah, womit wir den Tauḥīd (Monotheismus) und den Islām verstehen, ist mit eindeutigen 'Āyāt belegt worden, die so eingestuft sind, dass sie die höchste Stufe der Qaṭ°īyyah (Eindeutigkeit) darstellen.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
